Stiftungskapital
Mit den Zinserträgen aus dem Stiftungskapital. Dieses beträgt zurzeit 127.000 EURO (Stand: Dezember 2018). Um die Maßnahmen für die Slumkinder ausweiten zu können, werden weitere Zustifter gesucht. Mit Erträgen aus dem Stiftungskapital kann die Stiftung ihre Arbeit noch besser planen.
Steuerrechtlicher Exkurs: Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können bei Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zu 1 Mio. EURO als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug. Mit welchen Teilbeträgen man den Zustiftungsbetrag auf wie viele Jahre verteilt, entscheidet der Zustifter.
Erbschaft
Das Stiftungskapital kann auch durch Erbschaften vermehrt werden. Damit verfügt der Erblasser, dass sein Erbe auf Dauer im Sinne der Stiftung wirkt. Eine Erbschaft wirkt wie eine Zustiftung, das heißt, das Kapital bleibt erhalten und die Stiftung arbeitet nur mit den Zinsen der Erbschaft.
Eine Broschüre zum Thema kann per Mail angefordert werden unter slum-kinder@web.de.
Steuerrechtlicher Exkurs: Das per Testament zugewendete Vermögen kommt ungeschmälert bei der Stiftung an und somit voll den Kinderprojekten zugute, da die Stiftung Zukunft für Kinder in Slum vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt worden ist und somit auch keine Erbschaft- und Schenkungsteuer bezahlen muss.
Wenn Sie selbst geerbt haben und einen Teil der Erbschaft spenden möchten, sind Vermögens- oder Sachwerte, die innerhalb von 24 Monaten der Stiftung zugewendet werden, ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit.
Gebunden oder ungebunden
Mit „gebunden Spenden“ für konkrete Maßnahmen oder mit „ungebundenen Spenden“, über deren Verwendung der Vorstand innerhalb der Satzungszwecke frei entscheiden kann.
Steuerrechtlicher Exkurs: Spenden an die Stiftung Zukunft für Kinder in Slums können von Privatpersonen bis max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd als allgemeiner Spendenabzug geltend gemacht werden. Bei Firmen liegt die Obergrenze bei 0,4% der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Darlehen
Mit Darlehen, die man der Stiftung gibt und deren Zinsen der Stiftung zufallen. Im Darlehensvertrag wird individuell festgelegt, ob das Darlehen nach dem Todesfall des Darlehensgebers ganz oder teilweise dem Stiftungskapital zugeführt wird, also auf Dauer wirkt.
Vorteil: Wer Sorge hat, dass er das Geld aufgrund besonderer Umstände vielleicht doch noch einmal benötigen müsste, wählt diese Form der Unterstützung der Stiftungstätigkeiten. Im Darlehensvertrag kann festgelegt werden, dass das Darlehen ohne Angabe von Gründen kurzfristig zurückgefordert werden kann.